Technische Anschlussbedingungen

Technische Anschlussbedingungen
Heizwassernetz (TAB HW)

Ausgabe August 2022

1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese TAB-Heizwasser und deren zugehörige Anlagen gelten für den Anschluss und den
Betrieb von Kundenanlagen, die neu an das Versorgungsgebiet Ammerthal mit Heizwasser
betriebene Verteilungsnetz der MR-Heizleasing GmbH angeschlossen werden. Sie sind
Bestandteil des zwischen dem Kunden/Anschlussnehmer und der MR-Heizleasing GmbH
GmbH abgeschlossenen Hausanschluss-und Wärmeliefervertrags. Die TAB Heizwasser
gelten in der vorliegenden Fassung ab dem 01.08.2022.
Die TAB wurden aufgrund § 4 Abs. 3 und § 17 Abs. 1 der AVBFernwärmeV festgelegt und
sind vom Kunden/Anschlussnehmer zu beachten.
Für Kundenanlagen, die bereits an die im jeweiligen Versorgungsgebiet mit Heizwasser
betriebenen Netzabschnitte der MR-Heizleasing GmbH angeschlossen sind
(Bestandsanlagen), gelten diese TAB bei maßgeblichen Änderungen der Kundenanlage in
den Grenzen des § 4 Abs. 3 AVBFernwärmeV. Im Übrigen sind für Bestandsanlagen die
bisher gültigen TAB weiter anwendbar, soweit und solange diese nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen
betrieben werden.
Änderungen und Ergänzungen der TAB richten sich nach § 4 Abs. 3 AVBFernwärmeV. Die
MR-Heizleasing GmbH geben sie in geeigneter Weise öffentlich bekannt. Sie werden damit
Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden/Anschlussnehmer und der MRHeizleasing
GmbH.
1.2 Errichtung, Betrieb und Änderung der Kundenanlage
Für die Auslegung und Ausführung der Kundenanlage sind die beigefügten Anlagen zu
beachten und einzuhalten.
Bei maßgeblichen Änderungen an bestehenden Kundenanlagen sind die Angaben in Anlage
1 zu den Betriebs- und Auslegungsdaten des jeweiligen Netzabschnittes für Planung,
Errichtung und Betrieb zu Grunde zu legen.
Maßgebliche Änderungen sind z. B.:
Austausch des Trinkwassererwärmungssystems,
oder Austausch von Heizkörpern
oder Einbau bzw. Vorhandensein von Flächenheizungen
oder Modernisierung der Gebäudetechnik (Rohrleitungen etc.).
Zu erneuernde Komponenten haben den Parametern (Vor- und Rücklauftemperaturen sowie
Nenndruck und Anschlussart) gemäß Anlage 1 zu entsprechen.
Der Kunde/Anschlussnehmer ist verpflichtet, für Errichtung/Änderung sowie Unterhalt der
Kundenanlage ein bei der Handwerkskammer oder bei der Industrie- und Handelskammer
gemeldetes und eingetragenes Heizungs-Installationsunternehmen zu beauftragen. Er hat
Sorge dafür zu tragen, dass das Heizungs-Installationsunternehmen die Arbeiten unter
Beachtung der geltenden Vorschriften und Regelwerke sowie dieser TAB ausführt.
Die Ausführung der erforderlichen Elektroinstallation hat durch ein bei einem
Stromnetzbetreiber eingetragenes Elektro-Installationsunternehmen zu erfolgen.
1.3 Plombierung
Anlagenteile der Kundenanlage müssen zum Schutz vor unbefugter Entnahme von
Heizwasser oder der unbefugten Ableitung von Wärme plombierbar sein.
Beglaubigungs-, Eich- und Sicherungsstempel (Marken und/oder Plomben) dürfen nicht
beschädigt oder entfernt werden. Ein Austausch von im Eigentum des
Kunden/Anschlussnehmers befindlichen plombierten Anlagenbestandteilen und/oder das
Fehlen von Plomben ist der MR-Heizleasing GmbH durch den Kunden/Anschlussnehmer
oder dessen Beauftragten unverzüglich mitzuteilen. Plombenverschlüsse der MRHeizleasing
GmbH dürfen nur mit Zustimmung der Heizleasing GmbH geöffnet werden. Bei
Gefahr dürfen Plomben sofort
entfernt werden, die Heizleasing GmbH ist unverzüglich zu verständigen.
1.4 Wärmeträger
Als Wärmeträger im mit Heizwasser betriebenen Verteilungsnetz dient aufbereitetes Wasser.
Es darf nicht verunreinigt oder der Anlage entnommen werden. Eine Zuführung sämtlicher
anderer Stoffe gilt als störende Rückwirkung gemäß § 15 Abs. 1 AVBFernwärmeV. Die
Zusammensetzung ist Anlage 2 zu entnehmen. Das Heizwasser der MR Heizleasing GmbH
entspricht der Flüssigkeitskategorie 3.
2. Anmeldung und einzureichende Unterlagen
2.1. Anmeldung und Mitteilungen
Die Herstellung eines Anschlusses an den von der MR Heizleasing GmbH im jeweiligen
Versorgungsgebiet betriebenen Netzabschnitt sowie alle weiteren Mitteilungen (z. B.
Änderung, Inbetriebsetzung etc.) sind vom Anschlussnehmer schriftlich bei der MR
Heizleasing GmbH anzumelden.
2.2 Wärmebedarf, Anschlusswert
Der Anschlussnehmer/Kunde hat seinen Wärmebedarf (Heizlast) selbst, beziehungsweise
durch beauftragte Fachunternehmen zu ermitteln.
2.3 Berechnung der Norm-Heizlast
Die Berechnung der Norm-Heizlast hat nach den geltenden Regelwerken zu erfolgen. Die
MR HeizleasingGmbH geht von einem Standardnutzerverhalten aus, sofern seitens des
Kunden/Anschlussnehmers keine gesonderte Mitteilung erfolgt. Ein Standardnutzerverhalten
stellt die Raumheizlast, Heizlast für Trinkwassererwärmungsanlagen sowie die Heizlast für
raumlufttechnische Anlagen dar.
Eine Ausweisung von sonstigen Wärmeverbrauchseinrichtungen sowie die Minderung der
Normheizlast z. B. durch Solarthermie, etc. haben gesondert zu erfolgen.
Die Berechnung der Norm-Heizlast ist auf Verlangen der MR Heizleasing GmbH vorzulegen.
2.4 Anschlusswert
Aus der Berechnung der Norm-Heizlast und den Betriebs- und Auslegungsdaten gemäß
Anlage 1(insbesondere der Nennspreizung) wird der von der Heizleasing GmbH an der
Übergabestelle vorzuhaltende Anschlusswert und der daraus folgende Volumenstrom
eingestellt sowie die entsprechenden Bauteile verplomt.
2.5 Änderung der Norm-Heizlast/des Anschlusswertes
Der Kunde/Anschlussnehmer ist verpflichtet, bei Nutzungsänderung von Gebäude und/oder
Kundenanlage sowie Erweiterung, Stilllegung oder Teilstilllegung der Kundenanlage, die
Einfluss auf
den vertraglich vereinbarten Anschlusswert,
den Volumenstrom,
die Messung und Steuerung der Fernwärmeversorgung oder
die vertraglich festgelegte durchschnittliche Rücklauftemperatur haben,
die MR Heizleasing GmbH frühzeitig zu informieren.
Änderungen des Anschlusswertes richten sich nach der AVBFernwärmeV und den
Ergänzenden Bedingungen zur AVBFernwärmeV. Im Fall der Anpassung des
Anschlusswertes hat der Kunde/Anschlussnehmer die Anlagenteile der Kundenanlage den
veränderten Verhältnissen anzupassen.
2.6 Einzureichende Unterlagen und Plausibilitätsprüfung
Der Kunde/Anschlussnehmer hat bei der Anmeldung ein Schaltschema der Hausstation, aus
dem die Schaltung und Funktion der gesamten Übergabestation inklusive angeschlossener
Trinkwassererwärmung ersichtlich ist, einzureichen. Auch bei Änderung, Umbau oder
Erweiterung ist die Gesamtanlage darzustellen.
Auf dem Schaltschema sind anzugeben:
Systemtemperaturen der geplanten Heizungs- Lüftungs- Klima- und
Trinkwarmwasserbereitungsanlagen
Leistungsaufteilung der jeweiligen Verbraucherkreise
Hydraulisches Anlagenschema
Die eingereichten Unterlagen werden von der MR Heizleasing GmbH auf Plausibilität geprüft
und kommentiert. Dadurch übernimmt die MR Heizleasing GmbH keine Verantwortung für
die Sicherheit und Funktion der Kundenanlage sowie die Einhaltung der in Anlage 1
geforderten Rücklauftemperaturen durch die Kundenanlage. Nur nach erfolgter
Plausibilitätsprüfung kann eine Inbetriebsetzung durch die MR Heizleasing GmbH erfolgen.
3. Hausanschlussleitung
3.1 Trassenführung und Lage der Übergabestelle
Die Hausanschlussleitung verbindet das im jeweiligen Versorgungsgebiet betriebene
Verteilungsnetz mit der Kundenanlage.
Hausanschlussleitungen innerhalb von Gebäuden müssen den Mitarbeitern der MR
Heizleasing GmbH immer zugänglich sein. Diese dürfen nicht einbetoniert, eingemauert oder
unter Putz verlegt werden. Abweichungen davon müssen mit der MR Heizleasing GmbH
abgestimmt und schriftlich vereinbart werden.
Erdverlegte Hauanschlussleitungen außerhalb des Gebäudes dürfen innerhalb eines
Schutzstreifens von 2,5 m Außenkante beidseitig der Leitung nicht überbaut und mit
tiefwurzelnden Gewächsen überpflanzt werden.
Die Lage der Hausanschlussleitung und damit verbundenen Übergabestelle ist vom
vorhandenen Verlauf und der Lage der Verteilleitung abhängig.
4. Anforderungen an den Hausanschlussraum/Übergaberaum
4.1 Allgemeines
Für die Unterbringung der Übergabestation ist vom Kunden/Anschlussnehmer kostenlos ein
geeigneter Raum nach DIN 18012 zur Verfügung zu stellen. Vor Beginn der Arbeiten sind
Lage und Abmessungen mit der MR Heizleasing GmbH abzustimmen. Arbeitsflächen sind
gemäß den Unfallverhütungsvorschriften/der Arbeitsstättenverordnung sowie DIN 18012
freizuhalten.
4.2 Übergaberaum
Der Übergaberaum und die technischen Einrichtungen müssen jederzeit nach vorheriger
Benachrichtigung für die MR Heizleasing GmbH und deren Beauftragte zugänglich sein. Je
nach örtlichen Gegebenheiten kann ein separater Zugang von außen erforderlich werden.
Der Raum muss verschließbar sein und darf nicht mit anderen Räumen in offener
Verbindung stehen.
Die Eingangstür soll sich entsprechend der Arbeitsstättenverordnung in Fluchtrichtung öffnen
lassen und mit einem geschlossenen Türblatt versehen sein. Eine Türschwelle zur Trennung
von anderen Räumlichkeiten wird empfohlen, um Schäden bei austretendem Wasser zu
vermeiden.
Unmittelbar neben Treppenhäusern angeordnete Übergaberaume dürfen keine Öffnung
(Tür) zu dem Treppenhaus besitzen.
Im Gefahrenfall muss ein sicherer Fluchtweg bestehen und gekennzeichnet sein.
Die Vorschriften und Regelwerke über Wärme- und Schalldämmung sind einzuhalten. Der
Kunde/Anschlussnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass durch ausreichende Be- und/oder
Entlüftung die Raumtemperatur von 30 °C nicht überschritten wird.
Kaltwassertemperaturen ≥ 25 °C sind zu vermeiden, siehe DIN 18012. Ausreichende
Beleuchtung sowie eine Steckdose für Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten sind notwendig.
Die elektrische Installation ist nach DIN VDE 0100-737 für feuchte und nasse Räume
auszuführen.
Es ist der MR Heizleasing GmbH kostenfrei und dauerhaft ein Kleinverteiler (230 Volt) mit 2-
poligem Sicherungsautomat 6 Ampere im Übergaberaum (geeignet für feuchte Räume) in
unmittelbarer Nähe zur Übergabestation (siehe Anlage 3) bereit zu stellen. Der Kleinverteiler
muss dauerhaft zugänglich sein. Arbeits- und Bedienflächen sind frei zu halten. Der Strom ist
durch den Kunden/Anschlussnehmer unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Die Anordnung der Gesamtanlage hat entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften zu
erfolgen. Vor der Fernwärmeübergabestation muss auf der gesamten Länge eine freie
Bedien- und Arbeitsfläche von mindestens 1,2 m vorhanden sein, siehe DIN 18012.
Das Heizungsschema der Hauszentrale (Primär- und Sekundärkreis) ist im Übergaberaum
sichtbar anzubringen.
Der Kunde/Anschlussnehmer ist verpflichtet, den Übergaberaum sauber und insbesondere
die freie Bedien- und Arbeitsfläche jederzeit frei zu halten. Eine zusätzliche Nutzung z. B. als
Lager-oder Abstellraum ist nicht zulässig.
Es wird empfohlen,
den Übergaberaum in der Nähe der Eintrittsstelle der Hausanschlussleitung zu positionieren.
einen Bodenablauf und eine Kalt-Wasser-Zapfstelle vorzusehen.
eine Betriebsanleitung und Hinweisschilder für die Kundenanlage sowie bei großen
Stationen eine wegweisende Beschilderung an gut sichtbarer Stelle anzubringen.
Der Übergaberaum sollte nicht
neben oder unter Schlafräumen und sonstigen gegen Geräusche zu schützenden Räumen
liegen.
mit einem Bodenbelag oder einer Beschichtung versehen werden, die durch eventuell
austretendes Wasser beschädigt werden kann.
5. Anforderungen an die Hausstation
5.1 Allgemeine Anforderungen
Sämtliche mit dem Heizwasser der MR Heizleasing GmbH in Berührung kommende
Anlagenbestandteile (z. B. Rohrleitungen, Armaturen, Wärmeübertrager etc.) sind gemäß
Anlage 1 auszulegen, zu installieren und zu betreiben. Die Richtlinien für den Bau sind
Anlage 4, die Prinzipschemata sind den Anlage 5.3 zu entnehmen. Die sicherheitstechnische
Temperatur- und Druckausrüstung hat entsprechend DIN 4747 zu erfolgen.
Elektrische Ausführung
Die Ausführung der Elektroinstallation hat durch ein bei einem Stromnetzbetreiber
eingetragenes Elektro-Installationsunternehmen zu erfolgen.
5.2 Schutzpotentialausgleich
Ein Schutzpotentialausgleich im Gebäude ist zwingend erforderlich. Dieser ist durch ein bei
einem Stromnetzbetreiber eingetragenes Elektro-Installationsunternehmen auszuführen. An
den Potentialausgleich sind u. a. folgende Komponenten anzuschließen (siehe auch Anlage
6):
Fundamenterder
Stahlkonstruktionen (z. B. Rahmen der Übergabestation)
Heizungsleitungen (Vor- und Rücklauf – sekundärseitig)
Trinkwasser-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen
Wärmeübertrager und Trinkwassererwärmer
Die vorschriftsmäßige Ausführung des Potentialausgleichs ist durch den
Kunden/Anschlussnehmer, beziehungsweise dessen beauftragtes Unternehmen, in Form
eines ordentlichen Prüfprotokolls zu dokumentieren, das der Kunde/Anschlussnehmer der
MR Heizleasing GmbH überlässt. In dem Prüfprotokoll ist durch das ausführende
Installationsunternehmen insbesondere zu bestätigen, dass der Übergangswiderstand
zwischen den fremdleitfähigen Teilen der DIN VDE entspricht. Die Inbetriebsetzung erfolgt
nur bei vorhandenem Potentialausgleich und entsprechendem Prüfprotokoll.
5.3 Anforderungen an die Primärseite
Auslegung
Sämtliche Auslegungsparameter sind Anlage 1 zu entnehmen.
5.4 Messeinrichtung und Messstrecke
Der Wärmeverbrauch wird mittels eines geeichten bzw. konformitätsbewerteten WMZ in
MWh ermittelt.
Auf Wunsch des Kunden/Anschlussnehmers installiert die MR Heizleasing GmbH einen
WMZ mit potentialfreiem Impulsausgang oder M-BUS. Die Kosten hierfür sind vom
Kunden/Anschlussnehmer zu tragen.
Allgemein
Auswahl, Einbau und Betrieb der Messeinrichtung erfolgt durch die MR Heizleasing GmbH.
Sämtliche zur Messung erforderlichen Komponenten wie Volumenmessteil, Rechenwerk,
Fühler und Tauchhülsen werden von der MR Heizleasing GmbH gestellt und unterhalten.
Einbauanforderungen an die Messstrecke
WMZ werden mit Flanschanschluss ausgeführt. Das Volumenmessteil muss spannungsfrei
(keine Zug-, Druck- oder Torsionsbelastungen) eingebaut sein.
Eine ausreichende Durchmischung von Temperaturschichtungen muss vor dem
Durchflusssensor erfolgen. Die Einbaustelle des Durchflusssensors darf nicht an einem
Hochpunkt der Leitung liegen. Die Montagehöhe des Volumenmessteils ist zwischen 0,3 m
und maximal 1,5 m über OKFFB vorzusehen.
Der Einbau der Messeinrichtung erfolgt horizontal in der Primärrücklaufleitung in
Flussrichtung. Es ist eine Einlaufstrecke mit der Länge von mindestens 5x DN und eine
Auslaufstrecke mit der Länge von mindestens 3x DN in gleicher Dimension wie die
Messeinrichtung notwendig. Ein- und Auslaufstrecke sind gerade (ohne Abzweigungen,
Anschlüsse, Tauchhülsen, Temperaturfühler, Kurven,
Biegungen etc.) auszuführen. Bei kürzerer Einlaufstrecke ist ein Strömungsgleichrichter
einzubauen. Wandhängende Stationen mit eigenem Gehäuse inkl. Dämmung sind hiervon
ausgenommen. Ab einer Zählergröße von Qp 60 müssen über dem WMZ Ösen mit einer
Mindesttragkraft von 150 kg für einen Flaschenzug vorhanden sein.
5.5 Anforderungen an die Einbaustellen der Temperaturfühlerpaare
Bis einschließlich DN 25 ist die Einbaustelle für eine direkte Temperaturmessung
vorzusehen. Bei größeren Rohrdimensionen können alternativ für Temperaturfühler
zugelassene und gekennzeichnete Tauchhülsen verwendet werden.
Eine ausreichende Durchmischung von Temperaturschichtungen vor den
Temperaturmesspunkten ist beispielsweise durch Wirbulatoren herzustellen.
Tauchhülsen haben gemäß DIN EN1434 eine Baulänge von 120 mm bis DN 65 und 212 mm
ab DN 80 mit 6,0 mm Innendurchmesser. Diese werden von der MR Heizleasing GmbH zur
Verfügung gestellt. Die Installation der Tauchhülsen erfolgt in einer ½“ HD-Muffe.
Die Isolierdicke des Rohres ist zusätzlich zu beachten. Eine Verlängerung von Muffen ist
nicht zulässig. Tauchhülsen dürfen nur mit Flachdichtungen, welche mindestens den in
Anlage 1 genannten Betriebs- und Auslegungsdaten entsprechen und gegen das
Heizwasser beständig sind, abgedichtet werden.
Die Tauchhülsen sollten in einem Bereich der Rohrleitungen mit mittleren
Strömungsgeschwindigkeiten angebracht werden, zudem ist auf Kavitation zu achten. Die
Anordnung der Tauchhülsen ist so zu wählen, dass sich im Bereich des Fühlers keine Luft
ansammelt. Die Einschweißung der HD-Muffen für die Tauchhülsen und Temperaturfühler ist
Anlage 9 zu entnehmen.
Temperaturfühler haben eine Leitungslänge von 2,5 m. Ist eine größere Leitungslänge
notwendig, können ab einer Zählergröße von Qp 25 Kopffühler in 4-Leiter-Technik verbaut
werden. In diesem Fall ist eine Leitung von mindestens 4 x 0,5 mm² zu verwenden. Eine
maximale Leitungslänge von 10 m darf nicht überschritten werden. Diese Leitung muss
durch ein vom Kunden/Anschlussnehmer beauftragtes Elektroinstallationsunternehmen vor
der Inbetriebnahme verlegt worden und eindeutig zugeordnet und beschriftet sein. Bei
nachträglichen Änderungen dieser Leitung müssen die Verbindungen durch zugelassene
Vierleiter-Anschlussdosen in Vierleiter-Technik ausgeführt werden.
Betriebsdaten und Wärmemengenübermittlung
Für die Betriebsdaten- und Wärmemengenübermittlung werden bei Bedarf
Kommunikationssysteme im Gebäude des Kunden/Anschlussnehmers betrieben. Die hierfür
benötigte Stromversorgung wird über den in 6.2 geforderten Stromanschluss unentgeltlich
durch den Kunden/Anschlussnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Datenübermittlung des
Wärmezählers wird die Kommunikationsart vor Ort in der Kundenanlage durch die MR
Heizleasing GmbH und deren Beauftragten festgelegt. Die in Verbindung mit den
notwendigen Montagearbeiten erforderlichen Befestigungen und Durchdringungen
am Baukörper und an Bauteilen sind unter Berücksichtigung des erforderlichen
Brandschutzes seitens des Kunden/Anschlussnehmers zu dulden.
In Abhängigkeit der Funkverfügbarkeit, kann der Installationsort der Kommunikationstechnik
auch außerhalb des Hausanschlussraumes notwendig sein.
Kann bspw. keine Außenantenne eingesetzt werden, wird ein Bereich im Gebäude genutzt,
der eine nutzbare Mobilfunkabdeckung ermöglicht und das Funksignal des Zählers
empfangen kann.
5.6 Sicherheitstechnik
Die sicherheitstechnische Ausführung hat nach DIN 4747 zu erfolgen.
5.7 Regelung
Für die Wärmeversorgung der Kundenanlage wird der Volumenstrom des primärseitigen
Heizwassers geregelt. Es ist seitens des Kunden/Anschlussnehmers ein Regler zu
verwenden, welcher die Möglichkeit einer Rücklauftemperaturbegrenzung beinhaltet. Zur
Sicherstellung eines einwandfreien hygienischen Betriebes eines
Trinkwassererwärmungssystems ist ein Regler zu wählen, welcher die Vorgaben des DVGW
Arbeitsblattes W 551 erfüllen kann.
Als primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile im Vorlauf zu verwenden.
Eine Verwendung von Kombiventilen (Motorregelventil in Kombination mit
Mengenbegrenzung) ist zulässig. Bei freistehenden Stationen ist das Kombiventil in der
Vorlaufleitung (Anlage 5.2) vorzusehen. Bei seriell gefertigten wandhängenden Stationen mit
eigenem Gehäuse inkl. Dämmung ist das Kombiventil in der Rücklaufleitung (Anlage 5.3)
vorzusehen.
5.8 Rücklauftemperaturbegrenzung
Die MR Heizleasing GmbH ist berechtigt, die Anlage auf die Einhaltung der vereinbarten
Rücklauftemperatur hin zu begrenzen. Die Umsetzung erfolgt mittels Regelventil mit
Hilfsenergie, siehe Anlage 5.1 bis 5.4.
Die Installation erfolgt durch die MR Heizleasing GmbH im Eigentumsbereich der MR
Heizleasing GmbH im primärseitigen Rücklauf.
Der Kunde/Anschlussnehmer hat die notwendige Stromversorgung bereitzustellen. Es erfolgt
keine Erstattung der Betriebskosten an den Kunden/Anschlussnehmer.
5.9 Kurzschluss zur Einstellung der Heizwassermenge
Der für die Einstellung der Durchflussmenge des Heizwassers notwendige Kurzschluss auf
der Primärseite darf nur gemäß Anlage 5.3 eingebaut werden. Die Dimensionierung hat in
gleicher Nennweite wie der WMZ zu erfolgen. Die Absperrarmatur am Kurzschluss muss
plombierbar sein.
5.10 Sonstige Verbindungen zwischen Vor- und Rücklaufleitung
Sonstige Verbindungen zwischen Vor- und Rücklaufleitung (Kurzschlüsse, Bypässe,
hydraulische Weichen, Pufferspeicher etc.) sind thermisch und hydraulisch zu regeln.
5.11 Entlüftungen
Entlüftungen sind an allen Hochpunkten vorzunehmen. Der Verzug der Entlüftungsleitung
hat auf ca. 50 cm über OKFFB zu erfolgen.
5.12 Sicherheitsmaßnahmen ab zwei Wärmeübertragern in Netzabschnitten des
jeweiligen Versorgungsgebiets ab PN 25
Kundenanlagen mit zwei oder mehr Wärmeübertragern, die auf einen gemeinsamen
Heizkreis wirken, sind je Wärmeübertrager mit einer Absperrarmatur im Primärrücklauf
gegen unbefugtes Schließen (z. B. mittels Kappe etc.) zu sichern. Mit dieser Maßnahme wird
eine Ausdehnung des Primärkreises im Wärmeübertrager verhindert. Zusätzlich muss eine
Sperranweisung vom Kunden/Anschlussnehmer oder dessen Beauftragten (gut sichtbar und
lesbar) mit folgendem Hinweis angebracht werden:
„Achtung: Gefahr einer Ausdehnung im Primärkreis!!!
Bei Sperrung eines Wärmeübertragers müssen sowohl die Primär-
Vorlauf- und Rücklauf-Absperrarmaturen als auch die
Sekundär Vorlauf- und Rücklauf-Absperrarmaturen geschlossen werden.“
5.13 Materialauswahl
Die zur Verwendung kommenden Materialien (Rohrleitungen, Armaturen, Dichtungen, Formund
Verbindungsstücke) haben den festigkeitsmäßigen Auslegungsdaten des jeweiligen
Netzabschnittes gemäß Anlage 1 zu entsprechen. Es sind die DIN 4747 Tabelle 2 und
AGFW FW 531 zu beachten. Bei abweichend zu den nachfolgenden Angaben eingesetzten
Werkstoffen ist immer der Nachweis durch ein Druck- und Temperatur-Diagramm des
Herstellers in Bezug auf die festigkeitsmäßige Auslegung der Kundenanlage zu erbringen.
5.14 Rohrleitungen
Für Leitungen, die vom Heizwasser durchflossen werden, können – soweit nichts anderes
geregelt ist – nahtlose oder geschweißte Stahlrohre verwendet werden.
5.15 Pressverbindungen
Pressverbindungen, die primär mit dem Heizwasser beaufschlagt werden, unterliegen den
Anforderungen der AGFW FW 524.
Hierbei ist zu beachten:
Die zur Verwendung kommenden Dichtungen haben mindestens den in Anlage 1 genannten
Betriebs- und Auslegungsdaten zu entsprechen und gegen das Heizwasser beständig zu
sein. Es wird besonders auf die Alkalibeständigkeit hingewiesen.
Die Zulässigkeit des Presssystems ist vor der Inbetriebnahme nachzuweisen, eine Kopie ist
der MR Heizleasing GmbH zu übergeben.
Nachweis der Kaltwasserdruckprobe (12 Stunden) mit dem 1,3-fachen des
Auslegungsdruckes (Prüfmanometer) mit Übergabe des Prüfprotokolls vor Inbetriebnahme.
Die Isolierung erfolgt erst nach Freigabe zur Inbetriebnahme
5.16 Armaturen
Armaturen dürfen nur mit Konformitätserklärung gemäß Anhang VII der Druckgeräterichtlinie
2014/68/EU oder Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 verwendet werden. Dies ist
mit folgender Kennzeichnung durch den Hersteller zu belegen:
Hersteller
Nenndruck
Nennweite
Temperatur
Typbezeichnung
Serien Nr.
Baujahr
CE – Kennzeichnung
Für die Anschlüsse der Armaturen werden Flanschverbindungen oder flachdichtende
Verschraubungen mit Anschweißenden empfohlen. Um die Austauschbarkeit zu erleichtern,
sollte die Gesamtbaulänge (Ventil und Anschweißenden) mindestens so lang sein, wie die
Ventilbaulänge mit Flanschanschlüssen und Gegenflanschen.
Bei Flanschanschlüssen ist die Ventilbaulänge nach DIN EN 558 einzuhalten.
Nicht zugelassen sind
der Einsatz von Gummikompensatoren oder konische Verschraubungen.
Bei der Auswahl der Armaturenwerkstoffe sind Tabelle 1 und 2 der DIN 4747, sowie die
AGFW FW 531 zu berücksichtigen.
5.17 Dichtungen
Die zur Verwendung kommenden Dichtungen haben mindestens den in Anlage 1 genannten
Betriebs- und Auslegungsdaten zu entsprechen und gegen das Heizwasser beständig zu
sein. Es wird besonders auf die Alkalibeständigkeit hingewiesen. Flanschverbindungen sind
mit Flachdichtungen nach DIN 1514 auszuführen.
Bei Gewindeverschraubungen ist Hanf auf Grund der mangelnden Alkalibeständigkeit nicht
zulässig. Daher ist an Gewindeverschraubungen ein für die Betriebsbedingungen der
Fernwärme zulässiges PTFE-Dichtband zu verwenden.
5.18 Anforderungen an die Sekundärseite
5.19 Regelung der Vorlauftemperatur
Die Temperaturregelung der sekundärseitigen Hausanlage (Kundenanlage) ist gemäß dem
geltenden Regelwerk zu installieren und zu betreiben.
5.20 Verbindungen zwischen Vor- und Rücklaufleitung
Verbindungen zwischen Vor- und Rücklaufleitung (Kurzschlüsse, Bypässe, hydraulische
Weichen, Pufferspeicher etc.) sind thermisch und hydraulisch zu regeln.
6.Trinkwassererwärmungsanlage
Trinkwassererwärmungsanlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu
bemessen, auszuführen und zu betreiben. Die Auslegung hat so zu erfolgen, dass die
vereinbarte Rücklauftemperatur nicht überschritten wird.
6.1 Bestimmungen und Richtlinien
Insbesondere zu beachtende Bestimmungen und Richtlinien (ohne Anspruch auf
Vollständigkeit):
TrinkwV 2001
DIN 1988-100 ff.
DIN 4708 Teil 1 bis 3, Zentrale Warmwasserbereitungsanlagen.
DIN 4753 Teil 1, Warmwasserbereitungsanlagen, Ausführung, Ausrüstung und Prüfung.
DVGW Regelwerk
VDI-Richtlinie 6023, Hygienebewusste Planung, Ausführung und Instandhaltung von
Trinkwasseranlagen
Die Trinkwassererwärmung ist so zu betreiben, dass die TrinkwV und die vereinbarte
durchschnittliche Rücklauftemperatur eingehalten werden.
Die Trinkwassererwärmung kann im Vorrangbetrieb (ohne Leistungszuschlag) oder auch im
Parallelbetrieb (mit Leistungszuschlag) zur Heizung erfolgen.
7. Sonstige schutz- und sicherheitstechnische Anforderungen
7.1 Wärmedämmung
7.2 Wärmedämmung Primärseite
Rohrleitungen, Behälter, Apparate und Armaturen auf der Primärseite sind gegen
Wärmeverluste zu dämmen. Die Ausführung regeln die einschlägigen DIN- und VDIRichtlinien
sowie EnEV/GEG.
Maximale Oberflächentemperaturen sind zu beachten.
WMZ und der MDR sowie ggf. Kombiventile dürfen nicht gedämmt werden
.
Die Wärmedämmung ist mit einem widerstandsfähigen Außenmantel (z. B. verzinktes
Stahlblech am Vorlauf und ALU-Grobkorn am Rücklauf) gegen Beschädigung zu versehen.
Kunststofffolie ist nicht zulässig.
Der Dämmstoff muss auch im feuchten Zustand frei von korrosionsfördernden Stoffen sein.
Rohrleitungen in Mauer- und Deckendurchbrüchen sind in der gleichen Stärke zu dämmen.
In Durchführungen sind Wand- und Deckenhülsen vorzusehen.
7.3 Wärmedämmung Sekundärseite
Rohrleitungen, Behälter, Apparate und Armaturen in der Hauszentrale sind gegen
Wärmeverluste zu dämmen. Die Ausführung regeln die einschlägigen DIN- und VDIRichtlinien
sowie EnEV/GEG.
7.4 Brandschutz
Die brandschutztechnischen Bestimmungen sind einzuhalten.
7.5 Schallschutz
Sämtliche Anlagenteile sind so zu installieren, dass unzulässige Schallübertragungen nicht
auftreten können. Besonders zu berücksichtigen sind Verbindungen zum Baukörper.
8. Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung einer Kundenanlage ist mindestens 8 bis 10 Werktage vor dem
gewünschten Termin bei der MR Heizleasing GmbH anzumelden.
Für Neuanlangen erfolgt die Anmeldung gemäß dem üblichen Verfahren der MR Heizleasing
GmbH durch das eingetragene Installationsunternehmen, welches die Arbeiten ausgeführt
hat.
Für bestehende Kundenanlagen ist eine Anmeldung zur erneuten Inbetriebsetzung
erforderlich, sofern ein Messeinrichtungswechsel erfolgt. Im Vorfeld ist eine Anmeldung zur
Erweiterung/Änderung der Kundenanlage durch das zuständige Installationsunternehmen
der Heizleasing GmbH zu stellen.
Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage erfolgt durch die MR Heizleasing GmbH im Beisein
des Kunden/Anschlussnehmer oder dessen Beauftragten sowie dem verantwortlichen und
sachkundigen Vertreter des Heizungsinstallationsunternehmens.
Jede Inbetriebsetzung oder Änderung der Fernwärmeübergabestation wird protokolliert.
8.1 Spülung und Druckprobe
Die primärseitigen und sekundärseitigen Anlagenteile sind vor Inbetriebnahme zu spülen.
Anschließend ist die Anlage vollständig zu entleeren, und sämtliche Schmutzfänger sind zu
reinigen und wieder zu schließen.
Die vom Heizwasser der MR Heizleasing GmbH beaufschlagten Anlagenkomponenten sind
12 Stunden lang eine Kaltwasserdruckprobe mit dem 1,3-fachen maximalen Betriebsdruck
zu unterziehen.
Die Druckfestigkeit und Dichtheit der Primärseite ist zu protokollieren und der MR
Heizleasing vom ausführenden Heizungsinstallationsunternehmen schriftlich zu
bescheinigen.
8.2 Einstellung der Heizwassermenge durch die MR Heizleasing GmbH
Bei der Inbetriebsetzung erfolgt die Einstellung der max. Heizwassermenge.
Anlagen zur TAB-Heizwasser
Die Anlagen können bei Bedarf bei der MR Heizleasing GmbH gesondert angefordert
werden.
9. Begriffserläuterungen
Direkter Anschluss
Bei einem direkten Anschluss besteht keine hydraulische Trennung zwischen Primär- und
Sekundärseite. Das Heizwasser der MR Heizleasing GmbH durchströmt somit alle Bauteile
der Kundenanlage. Dadurch werden spezielle, erhöhte Sicherheitsanforderungen an die
Bauteile der Kundenanlage gestellt.
Eigentumsgrenze
Die Eigentumsgrenze ist die Stelle, an der das Eigentum der MR Heizleasing GmbH endet
und das Eigentum des Kunden beginnt. Soweit nicht anders geregelt, ist die
Eigentumsgrenze an der Übergabestelle.
Hausanschluss
Der Hausanschluss ist die Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Er
beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Übergabestelle.
Hausanschlussraum
Der Hausanschlussraum dient zur Unterbringung der Übergabestelle sowie der
Übergabestation inklusive Wärmeübertrager und Regelung.
Hausstation
Die Hausstation besteht aus der Übergabestation und der Hauszentrale (siehe DIN 4747).
Hauszentrale
Die Hauszentrale ist das Bindeglied zwischen Übergabestation und Hausanlage
.
Indirekter Anschluss
Bei einem indirekten Anschluss der Kundenanlage sind Primärseite und Sekundärseite
mittels eines Wärmeübertragers hydraulisch getrennt.
Primärseite
Primärseite ist der Bereich der Versorgungsanlagen, welcher mit dem Heizwasser der MR
Heizleasing GmbH (entsprechend der Betriebs- und Auslegungsdaten gemäß Anlage 1)
durchflossen wird.
Sekundärseite
Sekundärseite ist der Bereich der Versorgungsanlagen, welcher mit dem Heizwasser der
Kundenanlage durchflossen wird.
Übergabestation
Die Übergabestation dient der Heizwassermengenbegrenzung und -regelung sowie der
Wärmemengenerfassung. Die Übergabestation ist mit Ausnahme des Wärmemengenzählers
(WMZ)grundsätzlich Eigentum des Kunden/Anschlussnehmers und befindet sich hinter der
Übergabestelle im Hausanschlussraum. Abweichungen davon sind schriftlich zu fixieren.
Übergabestelle
Die Übergabestelle ergibt sich aus den Ergänzenden Bedingungen der MR Heizleasing
GmbH zur AVBFernwärmeV.
Wärmeübertrager
Der Wärmeübertrager dient zur Übertragung der Wärme zwischen dem Verteilungsnetz der
MR Heizleasing GmbH
(Primärseite) und dem Heizwassersystem der Kundenanlage (Sekundärseite). Mit Hilfe des
Wärmeübertragers erfolgt die hydraulische Trennung von Primär- und Sekundärseite.

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